Beschreibung
Dieses ländliche Grundstück mit Panoramablick befindet sich in unmittelbarer Nähe des charismatischen Ortes Capdepera sowie in nur ca. 5 km zum beliebtenTouristenort Cala Ratjada. Hier verbinden sich auf herrliche Weise Landleben und die Annehmlichkeiten der nahen Orte.
Hier kann ein Haus im Einklang mit den gültigen Baunormen erstellt werden.
Die Bebaubarkeit unterliegt folgenden Normen:
Maximale Überbauung: 2 %
Bebaubarkeit: 1,5 % – (max. 300 m² konstruierte Fläche)
Maximales Volumen: 900 m³
Abstand zur Grenze: 10 m
Maximale Terrassenfläche: 20 % Maximale Poolfläche 8x4 m
Weitere Informationen folgen
Die Einholung einer Baugenehmigung ist Sache des Käufers. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu ortsansässigen Architekten, Bauunternehmern und Rechtsanwälten her, die Ihre Sprache sprechen (deutsch, spanisch, englisch).
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einholung der Baugenehmigung, Kostenvoranschläge und informieren Sie über die Baufortschritte während Ihrer Abwesenheit. Zu jeder Zeit Ihres Bauvorhabens bis hin zur offiziellen Bauabnahme sind Sie in guten Händen.
Ausstattung
Öffentliche Wasser- und Stromversorgung befinden sich am Grundstück. Bebauung nach den gültigen Baunormen.
Sonstige Informationen
AGB & Haftungsklausel:
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die exakte Adresse erst bei einer Besichtigung erfahren.
Das Objekt kann nach Absprache besichtigt werden:
Tel.: +34 971 566 178
Mob: +34 682 755 801 (auch WhatsApp)
E-Mail: contact@ccc-real-estate.com
Büro-Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 10:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten gerne nach Vereinbarung.
Weitere interessante Angebote unter www.ccc-real-estate.com
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Bauträger zur Verfügung gestellt wurden. Canaima Concept & Consulting, S.L. (CCC REAL ESTATE) übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Kauferwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer / ggf. MwSt, Notargebühren, Abwicklungshonorar und Grundbuchkosten) sind vom Käufer zu tragen. Die Maklercourtage geht zu Lasten des Verkäufers.
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