Mallorca, Canyamel
In der Wohnsiedlung Costa de Canyamel befindet sich dieses Grundstück in sehr ruhiger Lage. Aufgrund der Größe des Grundstücks kann hier ein entsprechendes Haus realisiert werden.
Das Grundstück ist wie folgt bebaubar (siehe Hinweis unter Ausstattung):
Überbauung: 30 %
Bebaubarkeit: 0,6 m² / Gebäude pro m²-Grundstück
Maximale Gebäudehöhe: 6 m + 1,5 m = 7,5 m
Anzahl der Geschosse: UG, Erdgeschoss und 1 OG
Abstand zur Grenze: 3 m
Überdachte Terrassen und Verandas zählen zu 100 % bei der Bebaubarkeit, wenn seitlich geöffnet nur zu 50 %
Offene Terrassen und ein Swimmingpool werden bei der Bebaubarkeit nicht mit gerechnet.
1 Parkplatz pro 75 m²/Gebäudefläche.
Die Einholung einer Baugenehmigung ist Sache des Käufers. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu ortsansässigen Architekten, Bauunternehmern und Rechtsanwälten her, die Ihre Sprache sprechen (deutsch, spanisch, englisch).
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einholung der Baugenehmigung, Kostenvoranschläge und informieren Sie über die Baufortschritte während Ihrer Abwesenheit. Zu jeder Zeit Ihres Bauvorhabens bis zur offiziellen Bauabnahme sind Sie in guten Händen.
Wenn Sie die Immobilien-Karte anzeigen, übertragen Sie Daten an Google Maps (Datenschutzerklärung).
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.
AGB & Haftungsklausel:
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die exakte Adresse erst bei einer Besichtigung erfahren.
Das Objekt kann nach Absprache besichtigt werden:
Tel.: +34 971 566 178
Mob: +34 682 755 801 (auch WhatsApp)
E-Mail: contact@ccc-real-estate.com
Büro-Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 10:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten gerne nach Vereinbarung.
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Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Bauträger zur Verfügung gestellt wurden. Canaima Concept & Consulting, S.L. (CCC REAL ESTATE) übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Kauferwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer / ggf. MwSt, Notargebühren, Abwicklungshonorar und Grundbuchkosten) sind vom Käufer zu tragen. Die Maklercourtage geht zu Lasten des Verkäufers.
© Canaima Concept & Consulting, S.L.
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