Besonderheiten beim Erwerb einer Neubau-Immobilie von einem Bauträger

Achten Sie auf diese Besonderheiten beim Erwerb einer Neubau-Immobilie

Sie haben sich für eine Neubau-Immobilie auf Mallorca entschieden? Damit der Erfüllung Ihres Wunsches nichts im Wege steht, sollte Ihnen bewusst sein, dass zusätzlich zum eigentlichen Immobilienpreis aus der Preisliste noch weitere Kosten entstehen.

Beim Erwerb einer Neubau-Immobilie zahlen Sie keine Grunderwerbssteuer, wie bei einer Bestandsimmobilie, jedoch 10 % Mehrwertsteuer (IVA).

Es sind ca. 13 % Kauferwerbsnebenkosten insgesamt zu kalkulieren.

Wie setzen sich die Erwerbsnebenkosten bei einer Neubauimmobilie zusammen?

  • 10 % Mehrwertsteuer (IVA) auf den Kaufpreis – einmalig.
  • 1,5 % Stempelsteuer (AJD – Impuesto sobre Actos Jurídicos) – auf den Kaufpreis – einmalig.
  • Notargebühren – einmalig.
  • Gebühren für den Grundbucheintrag – einmalig.
  • Abwicklungshonorar für einen Rechtsanwalt/Übersetzer – einmalig.

 

Kosten der Inbetriebnahme und laufende Kosten

Sobald Sie die Immobilie übernommen haben, sind Sie für folgende Positionen verantwortlich:

  • Zähleranmeldung (Strom/Wasser/Gas) – einmalig (prüfen Sie die Konditionen des Bauträgers, wer dies bezahlt).
  • künftig Strom-, Wasser- und Gaskosten – nach Verbrauch.
  • Grundsteuer und Müllgebühren – jährlich. Abhängig von der jeweiligen Gemeinde.
  • Hausgeld, gemäß Beschluss der neuen Eigentümergemeinschaft (wenn gegeben).

 

Ausstattung & Sonderwünsche bei Bauträgerobjekten

Bitten Sie den Bauträger um eine klare Übersicht über Zusatzkosten bei Ausstattungsvarianten und in Bezug auf Ihre Sonderwünsche. Weiterhin sollte geklärt sein, ob ein Parkplatz sowie ein Abstellraum im Paketpreis inbegriffen sind. Informieren Sie sich, ob diese jeweils separat zu bezahlen sind und wie in dem Fall die Preise sind. Auch auf diese Preise sind 10 % Mehrwertsteuer (IVA) einzukalkulieren.

Banküberweisungen, bankbestätigte Schecks, Hypotheken & Vollmachten

Auch im Rahmen des Geldtransfers sollte mit Gebühren gerechnet werden. So entstehen schon mal – je nach Bank – einige tausend Euro Gebühren für internationale Banküberweisungen, insbesondere bei Sofort- oder Blitzüberweisungen. Bei Überweisungen von oder in die Schweiz, klären Sie die Gebühren bitte im Vorfeld. Für die Ausstellung von bankbestätigten Schecks berechnen spanische Bank zwischen 0,5 und 0,9 Promille des Scheckbetrages, abhängig von der jeweiligen Bank.
Die Zahlung per bankbestätigtem Scheck ist (noch) obligatorisch, wenn der Verkäufer Resident in Spanien ist und auch eine Hypothek des Verkäufers gelöscht werden soll.

Wenn Sie sich entscheiden die Immobilie mit einer Finanzierung zu erwerben, entstehen für Ihre Hypothekenurkunde ebenfalls Notarkosten und Gebühren für den Eintrag im Grundbuchamt. Je nach Bank übernehmen die Banken auch diese Kosten.

Sollten Sie eine Vollmacht für den Kauf der Immobilien auf Mallorca benötigen, muss diese durch einen Notar beglaubigt werden. Wird die Vollmacht von Ihrem Notar im Heimatland ausgestellt, entstehen dafür Notargebühren, Kosten für die Apostille (Überbeglaubigung durch das Amtsgericht) und Kosten für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung.

Wünschen Sie nähere Informationen zum Bezahlvorgang. Schauen Sie gerne auf unserem Blog „Bezahlungsvorgang in Spanien“ vorbei.

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