Wer für seine Immobilie auf Mallorca eine Vollmacht ausstellen möchte, muss das spanische Vollmachtsrecht beachten. Hier gilt: für die meisten Vollmachten ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Es gibt wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, bei der eine private, handschriftliche Vollmacht ausreicht. Meistens werden beim Notar Generalvollmachten oder Spezialvollmachten beglaubigt.
Sie müssen grundsätzlich bei diesen Vollmachten in Spanien alle Bevollmächtigungsbereiche einzeln auflisten. Somit ist es dann für den Bevollmächtigen, sei es ein Anwalt, Familienangehöriger oder der Finca-Verwalter, unproblematisch die beauftragten Handlungen auszuführen.
Eine post- oder transmortale Vollmacht kennt das spanische Recht nicht, d.h. mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt die Vollmacht.
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