Beschreibung
Dieses Gewerbegrundstück von etwa 2.944 m² ist von der Stadtgemeinde für den Dienstleistungssektor vorgesehen und bietet entsprechend seiner Größe optimale Gegebenheiten beispielsweise für Versorgungszentren, Lagerstätten und Warendepots, Terminals der öffentlichen Verkehrsmittel, Werkstätten, Garagen- und Sammelparkplätze etc.
Die Bebaubarkeit unterliegt den folgenden Normen:
Überbauung: Erdgeschoss (60%) + 1. Obergeschoss (60%)
Bebaubarkeit: 3 m³/ m²
Fassade min.: 15 m
Max. Gebäudehöhe: 13 m
Hinterer Grenzabstand: 4 m
Grenzabstand Nachbargrundstück: 4 m
Die Einholung einer Baugenehmigung ist Sache des Käufers.
Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu ortsansässigen Architekten, Bauunternehmern und Rechtsanwälten her, die Ihre Sprache sprechen (deutsch, spanisch, englisch).
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einholung der Baugenehmigung, Kostenvoranschläge und informieren Sie über die Baufortschritte während Ihrer Abwesenheit. Zu jeder Zeit Ihres Bauvorhabens bis hin zur offiziellen Bauabnahme sind Sie in guten Händen.
Ausstattung
Das Grundstück verfügt über öffentlichen Strom- Wasser- sowie Abwasseranschluss.
Der Rückbau des Altbestandes ist notwendig und wird von der Gemeinde übernommen.
Sonstige Informationen
AGB & Haftungsklausel:
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die exakte Adresse erst bei einer Besichtigung erfahren.
Das Objekt kann nach Absprache besichtigt werden:
Tel.: +34 971 566 178
Mob: +34 682 755 801 (auch WhatsApp)
E-Mail: contact@ccc-real-estate.com
Büro-Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 10:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten gerne nach Vereinbarung.
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Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Bauträger zur Verfügung gestellt wurden. Canaima Concept & Consulting, S.L. (CCC REAL ESTATE) übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Kauferwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer / ggf. MwSt, Notargebühren, Abwicklungshonorar und Grundbuchkosten) sind vom Käufer zu tragen. Die Maklercourtage geht zu Lasten des Verkäufers.
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